Die Arbeit der Stiftung

Was Sie über die Schulstiftung wissen sollten:

1. Was ist Aufgabe und Zweck der Schulstiftung?

Laut Satzung ist Zweck der Stiftung in erster Linie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der von der Evangelischen Kirche im Rheinland als Körperschaft öffentlichen Rechts getragenen landeskirchlichen Schulen und Internate. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat die Schulstiftung errichtet, um den Erhalt und die Qualität ihrer Schulen und Internate dauerhaft zu sichern

2. Was ist die Aufgabe des Kuratoriums und wer nimmt diese Aufgabe wahr?

Das Kuratorium wacht über die Einhaltung der Satzung der Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland und die Vergabe von Mitteln. Im Kuratorium sitzen drei Schulleiter und drei von der Kirchenleitung benannte Mitglieder sowie für jede der Schulen je ein Elternvertreter. Vorsitzende des Kuratoriums ist Frau Marion Unger.

3. Was ist Aufgabe des Vorstandes und wer nimmt diese Aufgabe wahr?

Der Vorstand vertritt die Stiftung und nimmt die Geschäftsführung wahr. Er besteht aus Herrn Hans-Joachim Schulze (Vertreter der Eltern) und Herrn Dr. Sascha Flüchter (Vertreter des Schuldezernats).

4. Erhält der Vorstand eine Vergütung?

Nein, der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

5. Wo kann ich die Satzung einsehen?

Die Satzung können Sie am Ende dieser Seite herunter laden.

6. Auf welches Konto kann ich spenden?

Bitte spenden Sie auf das Konto:

KD Bank

BIC: GENODED1DKD

IBAN: DE 29 3506 0190 0000 5030 10.

Wir empfehlen, mittels einer Einzugsermächtigung oder des ausgefüllten Spendenbogens zu spenden – es spart Kosten! Einen Spendenbogen finden Sie zum Herunterladen auf dieser Seite, zusätzliche Bögen sind über die Schule erhältlich.

Wir bitten um eine Einzugsermächtigung, weil dadurch der Verwaltungsaufwand ( deutlich) verringert wird. Selbstverständlich können Sie Ihre Spende auch per Dauerauftrag oder Überweisung einreichen.

9. Kann ich auch online spenden?

Selbstverständlich. Auf unserer Seite befindet sich links ein lila unterlegter Button mit der Aufschrift ´Jetzt spenden´. Dieser Button führt direkt zu der ´Bank für Kirche und Diakonie´ und Sie können dort bequem, sicher und konkret für die Schulstiftungsprojekte Ihrer Wahl spenden.

10. Kann die Stiftung Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) ausstellen?

Die Schulstiftung ist als gemeinnützig anerkannt und kann Spendenbescheinigungen ausstellen. Spenden an die Schulstiftung sind steuerlich abzugsfähig.

11. Wann werden diese Spendenbescheinigungen ausgestellt?

Für Spenden, die per Einzugsermächtigung eingehen, wird im Januar des Folgejahres eine Spendenquittung erstellt. Für einmalige Spenden erfolgt die Spendenquittung sofort.

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