So funktionieren die freiwilligen Förderbeiträge
Ab dem Schuljahr 2027/2028 können Eltern und Erziehungsberechtigte die zehn Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland mit einem freiwilligen Förderbeitrag unterstützen.
Bei der Ausgestaltung des Modells haben wir großen Wert darauf gelegt, das-s die Beteiligung der Familien freiwillig, sozial ausgewogen und solidarisch gestaltet wird. Unverbindliche Orientierungswerte helfen Ihnen dabei, einen Beitrag zu wählen, der zu Ihrer persönlichen finanziellen Situation passt.
Sie entscheiden selbst
Die freiwilligen Förderbeiträge sind ausdrücklich freiwillig. Jede Familie entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe sie unsere Schulen unterstützen möchte.
Ihre Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die Aufnahme Ihres Kindes, die schulische Betreuung, die Leistungsbewertung oder die Teilnahme an schulischen Angeboten.
Unverbindliche Orientierungswerte geben Ihnen eine Hilfestellung
Die finanziellen Möglichkeiten von Familien sind unterschiedlich. Deshalb sieht das Modell nach dem Jahres-Familieneinkommen gestaffelte unverbindliche Orientierungswerte vor.

Die Orientierungswerte dienen ausschließlich als Hilfestellung. Die Höhe Ihres freiwilligen Förderbeitrags können Sie frei wählen und an Ihre persönliche finanzielle Situation anpassen. Familien, die über entsprechende Möglichkeiten verfügen, können selbstverständlich auch einen höheren Betrag wählen.
Ihr Einkommen müssen Sie weder angeben noch nachweisen
Unser Verständnis von Freiwilligkeit und Solidarität kommt ohne Nachweis aus. Die Orientierungswerte dienen ausschließlich Ihrer persönlichen Orientierung.
Familien mit mehreren Kindern werden berücksichtigt
Wenn mehrere Kinder einer Familie eine unserer Schulen besuchen, wird dies bei den Orientierungswerten berücksichtigt. Für das zweite Kind ist abhängig vom Jahres-Familieneinkommen ein reduzierter Beitrag vorgesehen. Für jedes weitere Kind gelten nochmals reduzierte Orientierungswerte. In den beiden unteren Einkommensgruppen wird für weitere Kinder kein Beitrag empfohlen.
Auch Kirchensteuer und Kirchgeld werden berücksichtigt
Viele Familien unterstützen die Evangelische Kirche im Rheinland bereits durch Kirchensteuer oder Kirchgeld. Dies berücksichtigen wir ausdrücklich.
Für Familien, die Kirchensteuer oder Kirchgeld an die Evangelische Kirche im Rheinland zahlen, sieht die Orientierungshilfe daher um 20 Prozent reduzierte freiwillige Förderbeiträge vor.

Ihre Förderzusage bleibt flexibel
Auch nach Abgabe Ihrer Förderzusage bleiben Sie flexibel. Sie können Ihren freiwilligen Förderbeitrag jederzeit an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen. Wenden Sie sich hierzu einfach an die Geschäftsstelle der Schulstiftung.
Mit dem Ende der Schulzeit Ihres Kindes endet Ihre Förderzusage automatisch. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
So wird der Förderbeitrag gezahlt
Der freiwillige Förderbeitrag wird monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Abbuchung erfolgt jeweils zum 5. Tag des Monats beziehungsweise am darauffolgenden Bankarbeitstag. Der erste Einzug erfolgt mit Beginn des neuen Schuljahres. Zahlungsempfängerin ist die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland
Sie möchten unsere Schulen unterstützen?
Wir freuen uns, dass Sie unsere Schulen unterstützen möchten. Einfach die Förderzusage für die Schule Ihres Kindes auswählen, herunterladen, ausfüllen und einreichen.
Sie haben noch Fragen?
Uns ist bewusst, dass die Einführung der freiwilligen Förderbeiträge viele Fragen aufwirft. In unseren Fragen und Antworten finden Sie weiterführende Informationen. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.
Alle Fragen und Antworten
Kontakt aufnehmen
- Christian Brand
- Geschäftsführer Schulstiftung der Evangelische Kirche im Rheinland
- 0174/828 72 17
- schulstiftung@ekir.de
