Wie setzt sich die Finanzierung der zehn Schulen in Trägerschaft der rheinischen Landeskirche zusammen?
Die jährlichen Gesamtkosten für die zehn Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland belaufen sich aktuell auf rund 73 Mio. Euro. Davon werden rund 62 Mio. Euro von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz refinanziert, etwa 1 Mio. Euro kommt von Städten, Landkreisen und Kirchengemeinden. Die übrigen rund 10 Mio. Euro jährlich bringt die Evangelische Kirche im Rheinland als Schulträgerin bislang aus Kirchensteuern und Kirchgeld auf.
Warum sind freiwillige Förderbeiträge notwendig?
Die Evangelische Kirche im Rheinland steht aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen und gleichzeitig steigender Kosten vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Um die zehn Schulen in ihrer Trägerschaft langfristig zu sichern, ihre hohe Qualität zu erhalten und ihre Weiterentwicklung zu ermöglichen, hat die Landessynode im Januar 2026 beschlossen, die bestehende Finanzierung ab dem Schuljahr 2027/2028 durch freiwillige Förderbeiträge zu ergänzen.
Die freiwilligen Förderbeiträge sollen dazu beitragen, sinkende Einnahmen aus Kirchensteuern und Kirchgeld auszugleichen und die Finanzierung der Schulen langfristig auf eine breitere und verlässlichere Grundlage zu stellen.
Wie wurde das Modell der freiwilligen Förderbeiträge entwickelt?
Nach dem Beschluss der Landessynode im Januar 2026 hat sich die Evangelischen Kirche im Rheinland bewusst für einen dialogorientierten und partizipativen Weg bei der konkreten Ausgestaltung der freiwilligen Förderbeiträge entschieden. In einer Arbeitsgruppe haben Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstands der Schulstiftung, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Verantwortliche der Schulträgerin das vorliegende Modell gemeinsam entwickelt.
Zwischenergebnisse wurden im Konvent der Elternvertretungen, im Kuratorium der Schulstiftung und im Konvent der Schulleitungen kritisch geprüft. Dabei wurden unterschiedliche Ideen und Argumente ebenso berücksichtigt wie persönliche Erfahrungen und die verschiedenen Lebenssituationen der Familien. Ein besonderes Augenmerk lag auf einer sozial ausgewogenen und solidarischen Gestaltung. Die Perspektiven der Beteiligten – insbesondere der Eltern – sind so maßgeblich in das nun vorliegende Modell eingeflossen.
Ist die Zahlung der Förderbeiträge verpflichtend?
Nein. Die freiwilligen Förderbeiträge sind ausdrücklich freiwillig. Jede Familie entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe sie unterstützt. Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die Aufnahme, die schulische Betreuung, die Leistungsbewertung oder die Teilnahme an schulischen Angeboten.
Die freiwilligen Förderbeiträge sollen sozial gestaffelt sein. Wie ist das gedacht?
Der Schulstiftung ist bewusst, dass die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von den individuellen Einkommenssituationen der Familien abhängig und damit sehr unterschiedlich sind. Bei der Ausgestaltung des Modells haben wir großen Wert darauf gelegt, dass die Beteiligung der Familien solidarisch, sozial und gerecht gestaltet wird. In den Hinweisen zur Förderzusagen befindet sich eine Tabelle mit unverbindlichen Orientierungswerten. Sie sollen Familien dabei unterstützen, einen Beitrag zu wählen, der zu ihrer persönlichen finanziellen Situation passt.
Wir haben mehrere Kinder an der Schule. Wie wirkt sich dies auf die Höhe der freiwilligen Förderbeiträge aus?
Wenn Familien mehrere Kinder an einer unserer Schulen haben, wird dies bei der Höhe der Förderbeträge berücksichtigt. Die Orientierungshilfe sieht für das zweite Kind – abhängig vom Jahres-Familieneinkommen – einen reduzierten Beitrag vor. Für jedes weitere Kind gelten nochmals reduzierte Orientierungswerte; in den beiden unteren Einkommensgruppen wird kein Beitrag empfohlen.
Können wir unseren Förderbeitrag auch frei wählen?
Selbstverständlich können Sie die Höhe des freiwilligen Förderbeitrags frei wählen, ganz so, wie er zu Ihrer individuellen Einkommenssituation passt. Wir freuen uns, wenn Familien mit entsprechenden finanziellen Möglichkeiten die Schulstiftung mit einem höheren freiwilligen Förderbetrag unterstützen und damit solidarisch Verantwortung über die eigene Familie hinaus übernehmen. Tragen Sie Ihren Wunschbetrag einfach in der Förderzusage ein.
Können wir unseren freiwilligen Förderbeitrag später ändern bzw. die Zahlung einstellen?
Ja. Sie können Ihre freiwillige Förderzusage jederzeit an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Geschäftsstelle der Schulstiftung.
Müssen wir unser Jahres-Familieneinkommen angeben oder nachweisen?
Unser Verständnis von Freiwilligkeit und Solidarität kommt ohne Nachweis aus. Die Beitragstabelle dient ausschließlich der persönlichen Orientierung. Sie müssen weder Ihr Einkommen mitteilen noch einen Einkommensnachweis einreichen.
Was geschieht nach dem Schulabschluss meines Kindes?
Mit dem Ende der Schulzeit Ihres Kindes endet Ihre Förderzusage automatisch. Sie müssen nichts weiter veranlassen. Möchten Sie die Arbeit der Schulstiftung auch darüber hinaus unterstützen, ist dies selbstverständlich weiterhin freiwillig möglich.
Viele Familien zahlen Kirchensteuer an die Evangelische Kirche im Rheinland. Ist das nicht eine doppelte Unterstützung der zehn Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland?
Viele Familien unterstützen die Schulträgerin, die Evangelische Kirche im Rheinland, bereits durch ihre Kirchensteuer oder Kirchgeld. Dies möchten wir ausdrücklich berücksichtigen. Deshalb stellen wir Familien, die Kirchensteuer oder Kirchgeld an die Evangelische Kirche im Rheinland zahlen, eine angepasste Orientierungshilfe mit um 20 % reduzierten freiwilligen Förderbeiträgen zur Verfügung. In den Hinweisen zur Förderzusagen befindet sich eine Tabelle mit den entsprechenden, unverbindlichen Orientierungswerten.
Welche Rolle kommt der Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland im Rahmen der freiwilligen Förderbeiträge zu?
Die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist eine selbstständige Stiftung. Gemäß ihrer Satzung unterstützt sie die rheinische Landeskirche als Schulträgerin dabei, den im Rahmen der staatlichen Refinanzierung erforderlichen Eigenanteil sowie weitere nicht refinanzierte Trägerkosten zu finanzieren. Dazu organisiert und verwaltet die Schulstiftung freiwillige Förderbeiträge und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur langfristigen und verlässlichen Finanzierung der zehn Schulen in kirchlicher Trägerschaft.
Wie wird der freiwillige Förderbeitrag gezahlt?
Der freiwillige Förderbeitrag wird monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Abbuchung erfolgt jeweils zum 5. Tag des Monats beziehungsweise am darauffolgenden Bankarbeitstag. Erstmalig wird der freiwillige Förderbeitrag mit dem Beginn des neuen Schuljahres eingezogen. Zahlungsempfängerin ist die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Kann ich die freiwilligen Förderbeiträge steuerlich geltend machen?
Die freiwilligen Förderbeiträge können gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EstG steuerlich berücksichtigt und in Höhe von 30 % (bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € pro Kind und Kalenderjahr) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie sind keine Spenden und können nicht als Spenden in die Steuererklärung eingebracht werden.
Wofür werden die freiwilligen Förderbeiträge konkret verwendet?
Die freiwilligen Förderbeiträge kommen den zehn Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland zugute. Sie tragen dazu bei, die Schulen auch künftig als Lern- und Lebensorte mit einem besonderen evangelischen Profil für Kinder und Jugendliche zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die freiwilligen Förderbeiträge tragen insbesondere dazu bei, den Schulbetrieb der zehn Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland langfristig zu sichern
- und weiterzuentwickeln, soweit dieser nicht durch staatliche Mittel refinanziert wird;
- das besondere evangelische Profil der Schulen zu stärken, beispielsweise durch Schulseelsorge und Schulsozialarbeit, Gottesdienste und Andachten, Tage religiöser Orientierung, diakonische Projekte, Wertebildung und Förderung der Schule als besondere Gemeindeform;
- innovative Zukunftsprojekte zu ermöglichen, die die Qualität und Attraktivität der kirchlichen Schulen nachhaltig sichern;
- Investitionen in Gebäude und Ausstattung der Schulen und damit die Weiterentwicklung der Schulstandorte zu unterstützen.
Wichtig: Die Personal- und Sachkosten der Schulstiftung trägt die Evangelische Kirche im Rheinland, sodass 100 % der freiwilligen Förderbeiträge den Schulen zugutekommen.
Werden die freiwilligen Förderbeiträge ausschließlich für die Schule unseres Kindes verwendet?
Der Großteil des jeweiligen freiwilligen Förderbeitrags kommt der Schule zugute, die Ihr Kind besucht. Ein kleiner – vom Kuratorium der Schulstiftung in jedem Jahr neu festzusetzender – Teil der freiwilligen Förderbeiträge dient dem solidarischen Ausgleich zwischen den Schulen. Das entspricht dem Ziel der Schulstiftung, zu gewährleisten, dass alle zehn Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland finanziell zukunftssicher aufgestellt sind.
Wie erfahren wir, wofür die Förderbeiträge verwendet wurden?
Die Schulstiftung informiert regelmäßig über geförderte Projekte und die Verwendung der freiwilligen Förderbeiträge, beispielsweise durch Informationen auf ihrer Homepage https://schulstiftung.ekir.de/ und den jährlichen Rechenschaftsbericht. So wird transparent nachvollziehbar, wie die freiwilligen Förderbeiträge dazu beitragen, unsere Schulen zukunftsfähig zu gestalten.
Was ist der Unterschied zwischen der Schulstiftung und dem Förderverein unserer Schule?
Die Schulstiftung und die Fördervereine übernehmen unterschiedliche, sich ergänzende Aufgaben. Die Schulstiftung soll zur finanziellen Absicherung der zehn Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland beitragen. Die Fördervereine unterstützen ihre jeweilige Schule im Rahmen ihrer Satzung und der steuerrechtlichen Vorgaben mit zusätzlichen Projekten, Anschaffungen und Aktivitäten, die über den regulären Schulbetrieb hinausgehen.
An wen können wir uns mit weiteren Fragen wenden?
Für die Verwaltung der freiwilligen Förderbeiträge ist die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland zuständig.
Der Geschäftsführer ist Christian Brand. Sie erreichen ihn telefonisch (0174/828 72 17) oder per E-Mail schulstiftung@ekir.de
Die Postanschrift der Geschäftsstelle lautet:
Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland
Hans-Böckler-Str. 7
40476 Düsseldorf
- Christian Brand
- Geschäftsführer Schulstiftung der Evangelische Kirche im Rheinland
- 0174/828 72 17
- schulstiftung@ekir.de
