Freiwillige Förderbeitäge

Gemeinsam unsere Schulen stärken 

Mit freiwilligen Förderbeiträgen können Eltern und Erziehungsberechtigte dazu beitragen, die finanzielle Grundlage unserer zehn evangelischen Schulen langfristig zu stärken. Jede Familie entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe sie einen Beitrag leisten möchte. Die Förderung ist freiwillig und hat keinerlei Auswirkungen auf den Schulbesuch Ihres Kindes.

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Das Wichtigste auf einen Blick 

Freiwillig 

Jede Familie entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe sie einen Beitrag leisten möchte. 

Unabhängig 

Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf Aufnahme, Betreuung, Leistungsbewertung oder schulische Angebote. 

Sozial ausgewogen 

Unverbindliche Orientierungswerte berücksichtigen die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Familien. Mehrere Kinder an einer unserer Schulen sowie Kirchensteuer bzw. Kirchgeld werden ebenso einbezogen. 

Solidarisch 

Der Großteil des jeweiligen freiwilligen Förderbeitrags kommt unmittelbar der Schule zugute, an der er geleistet wurde. Ein kleiner Teil der freiwilligen Förderbeiträge dient dem solidarischen Ausgleich zwischen den Schulen. 

100 % kommen an 

Die Verwaltungskosten der Schulstiftung trägt die rheinische Kirche, sodass 100 % der freiwilligen Förderbeiträge den Schulen zugutekommen. 

Mehr zur Ausgestaltung erfahren

Warum führen wir freiwillige Förderbeiträge ein? 

Die Evangelische Kirche im Rheinland hält an ihren Schulen fest. Zugleich verändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen. Mit den freiwilligen Förderbeiträgen wollen wir deshalb dazu beitragen, die Finanzierung unserer Schulen langfristig auf eine breitere Grundlage zu stellen. 

Finanzierung der Schulen der EKiR: Die Landeskirche bringt derzeit rund 10 Mio. Euro jährlich auf, die nicht durch staatliche und kommunale Refinanzierung gedeckt sind. Sinkende Einnahmen aus Kirchensteuern und Kirchgeld treffen auf steigende Kosten. Ab dem Schuljahr 2027/28 werden freiwillige Förderbeiträge als zusätzliche Säule zur Unterstützung der Schulfinanzierung durch die Schulstiftung aufgebaut. Diese Säule soll sich schrittweise entwickeln und perspektivisch rückläufige Mittel aus Kirchensteuern und Kirchgeld ausgleichen.
Finanzierung der Schulen der rheinischen Landeskirche

Ab dem Schuljahr 2027/2028 werden die freiwilligen Förderbeiträge als zusätzliche Säule zur Unterstützung der Schulfinanzierung durch die Schulstiftung aufgebaut. 

Hintergründe zur Finanzierung 

Antworten auf Ihre Fragen 
  1. Ist die Zahlung der Förderbeiträge verpflichtend? 
    • Nein. Die freiwilligen Förderbeiträge sind ausdrücklich freiwillig. Jede Familie entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe sie unterstützt. Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die Aufnahme, die schulische Betreuung, die Leistungsbewertung oder die Teilnahme an schulischen Angeboten.
  2. Die freiwilligen Förderbeiträge sollen sozial gestaffelt sein. Wie ist das gedacht? 
    • Der Schulstiftung ist bewusst, dass die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von den individuellen Einkommenssituationen der Familien abhängig und damit sehr unterschiedlich sind. Bei der Ausgestaltung des Modells haben wir großen Wert darauf gelegt, dass die Beteiligung der Familien solidarisch, sozial und gerecht gestaltet wird. In den Hinweisen zur Förderzusagen befindet sich eine Tabelle mit unverbindlichen Orientierungswerten. Sie sollen Familien dabei unterstützen, einen Beitrag zu wählen, der zu ihrer persönlichen finanziellen Situation passt.
  3. Müssen wir unser Jahres-Familieneinkommen angeben oder nachweisen? 
    • Unser Verständnis von Freiwilligkeit und Solidarität kommt ohne Nachweis aus. Die Beitragstabelle dient ausschließlich der persönlichen Orientierung. Sie müssen weder Ihr Einkommen mitteilen noch einen Einkommensnachweis einreichen.
  4. Warum sind freiwillige Förderbeiträge notwendig? 
    • Die Evangelische Kirche im Rheinland steht aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen und gleichzeitig steigender Kosten vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Um die zehn Schulen in ihrer Trägerschaft langfristig zu sichern, ihre hohe Qualität zu erhalten und ihre Weiterentwicklung zu ermöglichen, hat die Landessynode im Januar 2026 beschlossen, die bestehende Finanzierung ab dem Schuljahr 2027/2028 durch freiwillige Förderbeiträge zu ergänzen. Die freiwilligen Förderbeiträge sollen dazu beitragen, sinkende Einnahmen aus Kirchensteuern und Kirchgeld auszugleichen und die Finanzierung der Schulen langfristig auf eine breitere und verlässlichere Grundlage zu stellen.
  5. Wofür werden die freiwilligen Förderbeiträge konkret verwendet?
    • Die freiwilligen Förderbeiträge kommen den zehn Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland zugute. Sie tragen dazu bei, die Schulen auch künftig als Lern- und Lebensorte mit einem besonderen evangelischen Profil für Kinder und Jugendliche zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die freiwilligen Förderbeiträge tragen insbesondere dazu bei,
      • den Schulbetrieb der zehn Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, soweit dieser nicht durch staatliche Mittel refinanziert wird;
      • das besondere evangelische Profil der Schulen zu stärken, beispielsweise durch Schulseelsorge und Schulsozialarbeit, Gottesdienste und Andachten, Tage religiöser Orientierung, diakonische Projekte, Wertebildung und Förderung der Schule als besondere Gemeindeform;
      • innovative Zukunftsprojekte zu ermöglichen, die die Qualität und Attraktivität der kirchlichen Schulen nachhaltig sichern;
      • Investitionen in Gebäude und Ausstattung der Schulen und damit die Weiterentwicklung der Schulstandorte zu unterstützen.
      Wichtig: Die Verwaltungskosten der Schulstiftung trägt die Evangelische Kirche im Rheinland, sodass 100 % der freiwilligen Förderbeiträge den Schulen zugutekommen.

Alle Fragen und Antworten

Wir sind jederzeit ansprechbar 

Uns ist bewusst, dass die Einführung der freiwilligen Förderbeiträge viele Fragen mit sich bringt. Sprechen Sie uns jederzeit gerne persönlich an. 

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